Bebauungsplan „Lemmermannsweg West“ mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan „Lemmermannsweg West“ mit örtlicher Bauvorschrift

Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Rat der Gemeinde Halvesbostel hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB beschlossen. Am 19.12.2019 hat der Rat der Gemeinde Halvesbostel den Vorentwurf des Bebauungsplans „Lemmermannsweg West“ mit Begründung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine behutsame wohnbauliche Siedlungsentwicklung in Halvesbostel, Ortsteil Holvede bauleitplanerisch zu ermöglichen.

Der vom Rat der Gemeinde gebilligte Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom

12. April 2021 bis einschließlich 12. Mai 2021

im Gemeindebüro der Gemeinde Halvesbostel, im Dorfgemeinschaftshaus, Birkenweg 57 dienstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.

Andere Termine können unter der Telefon-Nr. 04169-432 (zu den o. g. Zeiten) bzw. unter 0177 2411486 (Herr Ravens) vereinbart werden.

Zusätzlich können die Unterlagen im Internet unter www.halvesbostel.de eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Halvesbostel, den 26.3.2021

Jürgen Ravens
(Bürgermeister)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

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